FEM 4.004-Prüfung

Einmal pro Jahr, so will es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), muss bei Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten eine FEM 4.004-Prüfung (ehemals UVV) durchgeführt werden. Grundlage für diese Prüfung ist die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V68 und die Betriebssicherheitsverordnung. Hiernach obliegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen dem Betreiber. Zur Unterstützung dieser hat die FEM (Fédération Européenne de la Manutention / Verband der Europäischen Maschinenhersteller) als Empfehlung einen Leitfaden für die Durchführung von regelmäßigen Prüfungen von Flurförderzeugen erstellt, den FEM 4.004. Sie müssen in Abständen von nicht mehr als einem Jahr durchgeführt werden. Ausnahmen können nach einer Gefährdungsbeurteilung möglich sein, beispielsweise bei extrem geringer Laufleistung des Staplers, hierbei müssen jedoch nationale Regelungen beachtet werden.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

(1) Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Der Prüfnachweis muss enthalten:
1. Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen,
2. Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel,
3. Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen,
4. Angaben über notwendige Nachprüfungen,
5. Name und Anschrift des Prüfers.
Bei Flurförderzeugen mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk braucht der Nachweis nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutzbehörde geführt zu werden.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel im Prüfnachweis vermerkt wird.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüfnachweise bei Bedarf eingesehen werden können.

Die FEM-Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung. Insbesondere stehen dabei auf dem Prüfstand:

  • Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
  • Hydraulische Anlage, Hubgerüst, Hubketten, Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
  • Fahrerschutzdach

Bestehen nach der Durchführung keine sicherheitsrelevanten Bedenken, erhält das geprüfte Gerät eine Plakette mit der Angabe des nächsten Prüftermins. Sollten Mängel festgestellt werden, bieten wir Ihnen die bestmögliche Lösung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit an.

FEM-Prüfung (UVV) bei Heller Gabelstapler
Top